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Arzneimittel



Die Arzneimitteltherapie (Pharmakotherapie) ist in der gesamten Medizin von zentraler Bedeutung. Je nachdem, ob das Arzneimittel nur an einer begrenzten Stelle oder im gesamten Körper wirken soll, unterscheidet man zwischen einer lokalen und einer systemischen Arzneimitteltherapie. Ein typisches Beispiel für eine lokale Arzneimitteltherapie sind Cremes gegen Pilzinfektionen, die nur auf die betroffene Hautstelle aufgetragen werden. Dagegen ist ein blutdrucksenkendes Mittel in jedem Fall Bestandteil einer systemischen Arzneimitteltherapie.

Rund 50 000 verschiedene Arzneimittel (Pharmakon, Medikament) sind in Deutschland zugelassen. Diese immense Zahl zeigt den Reichtum an Therapiemöglichkeiten, die uns heute zur Verfügung stehen, beleuchtet aber auch ein Dilemma: Kein Arzt dieser Welt kann mehr als nur 1 % dieser Arzneimittel korrekt dosieren und indikationsgerecht (passend zur jeweiligen Erkrankung) verordnen.

Arzneimittelbestandteile

Medizinische Wirkstoffe werden entweder chemisch synthetisiert oder aus Pflanzen oder aus Bestandteilen bzw. Stoffwechselprodukten von Tieren, Bakterien oder Pilzen gewonnen. Neben dem eigentlichen Wirkstoff enthalten fast alle in der Apotheke erhältlichen Arzneimittel auch Hilfsstoffe:

  • Füllmittel beispielsweise vergrößern die oft winzig kleinen Wirkstoffmengen soweit, dass portionierbare Tabletten, Zäpfchen oder Sirup entstehen.
  • Konservierungsstoffe verlängern die Haltbarkeit von Arzneimitteln und sind vor allem bei Flüssigarzneimitteln wie Augentropfen notwendig.
  • Galenische Hilfsstoffe beschleunigen oder verlangsamen die Resorption einer Wirksubstanz in Magen oder Dünndarm, etwa um eine Depotwirkung zu erzielen.
  • Tablettenlacke erleichtern das Schlucken.

Praktisch alle Arzneimittel, die der Arzt verschreibt, sind industriell hergestellte Fertigarzneimittel. Vor allem in der Dermatologie, für Salben- und Cremezubereitung also, werden in der Apotheke noch individuelle Arzneirezepturen hergestellt.

Zugang zu Arzneimitteln

Das Arzneimittelgesetz (AMG) regelt nicht nur die Herstellung und Kennzeichnung von Arzneimitteln, sondern auch die Regeln für ihre Abgabe:

  • Frei verkäufliche Arzneimittel sind nicht nur in Apotheken, sondern auch in Drogerien und einigen Supermärkten erhältlich – in Deutschland trifft dies auf rund 3 000 Präparate zu.
  • Apothekenpflichtige Arzneimittel unterliegen ebenfalls keiner Abgabekontrolle, dürfen aber nur in Apotheken verkauft werden (knapp 20 000 Arzneimittel).
  • Rezeptpflichtige Arzneimittel, wie z. B. Antibiotika, werden vom Apotheker nur gegen Vorlage einer schriftlichen ärztlichen Verordnung (Rezept) abgegeben. Diese Regelung soll verhindern, dass hochwirksame Arzneimittel bei unkontrollierter Einnahme zu Schäden führen oder missbräuchlich verwendet werden. Auch alle neu zugelassenen Arzneimittel unterliegen während der ersten fünf Jahre automatisch der Verschreibungspflicht. Insgesamt gibt es über 30 000 verschreibungspflichtige Arzneimittel.
  • Betäubungsmittel wie z. B. Morphium unterliegen besonders strengen Kontrollen. Der Patient benötigt ein besonderes Betäubungsmittelrezept und erhält in aller Regel auch nur kleine Mengen auf einmal vom Apotheker. Apotheker, Krankenhäuser und Arztpraxen müssen ihrerseits gemäß den Regeln der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) über ihre Bestände genauestens Buch führen.

Obwohl vergleichbare Zugangsbeschränkungen für Arzneimittel fast überall in der Welt existieren, wird die Kategorisierung von Arzneimitteln in Deutschland von vielen Experten kritisiert. So finden sich manche hochwirksame und schon in mäßiger Überdosierung lebensgefährliche Schmerzmittel nur in der Kategorie „apothekenpflichtig“, während vergleichbar harmlose und seit Jahrzehnten bewährte Antibiotika immer noch verschreibungspflichtig sind.

Eine weitere Verzerrung der Regeln ergab sich durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz 2004, wodurch zunächst einmal sämtliche apothekenpflichtigen Arzneimittel aus der Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung herausfielen. Diese Regel wurde später durch etliche Ausnahmen aufgeweicht – sie war auch wenig praktikabel. Zudem haben viele Hersteller in letzter Minute versucht, ihre Präparate (wieder) als verschreibungspflichtig einstufen zu lassen, damit die Erstattungsfähigkeit bestehen bleibt.

Arzneimittelnamen

Die Benennung von Arzneimitteln trägt immer wieder zur Verwirrung bei. So hat jedes Arzneimittel, das aus einem einzigen biologisch aktiven Wirkstoff besteht, in der Regel drei Namen:

  • Den chemischen Namen des Wirkstoffs, z. B. C22H23ClN2O2. Glücklicherweise arbeiten mit dem chemischen Namen nur Wissenschaftler.
  • Den internationalen Freinamen (generischer Name): Er entspricht häufig einer eingekürzten und von Zungenbrechern befreiten chemischen Substanzbezeichnung. Der Freiname geht dem Arzt oder Apotheker bereits leicht über die Lippen, im genannten Fall ist der Freiname des Antihistaminikums Loratadin frei erfunden.
  • Den Handelsnamen: Unter dieser Bezeichnung wird das Arzneimittel von einem bestimmten Hersteller gekennzeichnet und vertrieben. Der Handelsname wird oft durch ein ® (registered trade mark) gekennzeichnet. In unserem Beispiel wären Lisino® oder Lorano® zwei bekannte Handelsnamen.

Neben- und Wechselwirkungen

Nebenwirkungen. Unerwünschte Arzneimittelwirkungen (kurz UAW, meist nur Nebenwirkungen genannt) können bei jeder Arzneimitteltherapie auftreten. So hat z. B. das Kortison als universell im Körper wirkender Botenstoff mindestens 15 verschiedene Effekte, von denen allerdings nur ein oder zwei bei der Arzneimittelverordnung gewünscht sind. Das Ausmaß der Nebenwirkungen kann durch lokale Anwendung (auf eine betroffene Hautstelle oder durch Inhalation) stark reduziert werden. Zudem treten viele Nebenwirkungen erst in höherer Dosierung oder bei längerer Anwendung auf.

Viele Nebenwirkungen sind geradezu zwangsläufig, treten also bei entsprechender Dosierung und Anwendungsform bei fast jedem Patienten auf. Diese sind zwar oft störend (z. B. Kopfschmerzen), aber an sich harmlos. Nur selten kommt es zu ernsten Schäden wie z. B. bei Antibiotika aus der Gruppe der Aminoglycoside (z. B. Streptomycin), die bei längerer Anwendung zu Schäden am Innenohr und an den Nieren führen können.

Andere Nebenwirkungen betreffen nur wenige Patienten, die z. B. allergisch auf bestimmte Antibiotika oder auch auf im Arzneimittel verwendete Hilfsstoffe sind. Besonders gefährdet sind neben Allergikern auch Schwangere, stillende Mütter, Säuglinge und Kleinkinder. Zu trauriger Berühmtheit gelangte das Anfang der 60er Jahre häufig Schwangeren als Schlafmittel verordnete Contergan®, das zu einer Welle von Fehlbildungen bei Kindern führte.

Wegen der Gefahr kindlicher Schäden sollten Schwangere keinerlei Arzneimittel (auch nicht rezeptfreie Arzneimittel oder Vitaminpräparate) ohne ärztlichen Rat oder ohne entsprechend dokumentierte Eignung für Schwangere auf der Packungsbeilage einnehmen.

Wechselwirkungen. Nimmt ein Patient zwei oder mehr Arzneimittel gleichzeitig ein, ergeben sich zusätzliche Probleme, da sich diese gegenseitig beeinflussen. Wechselwirkungen gibt es aber nicht nur zwischen Arzneimitteln, sondern auch zwischen Arzneimitteln und einigen Lebensmitteln. So kann z. B. Milch die Aufnahme von Arzneimitteln in den Darm verhindern.

Am häufigsten sind Wechselwirkungen im Arzneimittelabbau: Fast alle Arzneimittel werden über Niere oder Leber abgebaut und ausgeschieden. Die Ausscheidungskapazität von Leber und Niere ist aber begrenzt und wird durch viele Medikamente bereits erheblich beansprucht (durch Alkohol übrigens ebenso). Es kommt deshalb bei der Einnahme mehrerer Medikamente mit gleichem Abbauweg oft zu einer verzögerten Ausscheidung (auch im Alter verlängert sich die Ausscheidungszeit). Eine Anreicherung der Substanzen bis hin zu lebensgefährlichen Überdosierungen kann die Folge sein.

Teilen Sie jedem Arzt, der Ihnen ein neues Arzneimittel verordnen will, grundsätzlich Ihre bisher eingenommenen Arzneimittel mit. Das gilt auch für Arzneimittel wie die Pille oder regelmäßig eingenommene frei verkäufliche Schmerzmittel.

Darreichungformen

Viele Arzneimittel sind in mehreren verschiedenen Darreichungsformen (Arzneimittelformen) erhältlich. So stehen mehrere Alternativen zur Verfügung, falls ein Patient eine bestimmte Darreichungsform nicht verträgt. Teilweise kann ein und derselbe Wirkstoff so auch je nach Bedarf lokal oder systemisch eingesetzt werden. Beispielsweise gibt es den schmerzstillenden und fiebersenkenden Wirkstoff Paracetamol als Tablette und als Kapsel für Erwachsene und für Kinder als Zäpfchen oder als Sirup.

Darreichungsformen von Arzneimitteln

Verabreichungsformen

Neben der Darreichungsform hat auch die Art und Weise, wie das Präparat verabreicht wird, einen Einfluss auf die Wirkung; z. B. lassen sich der Wirkort (lokal oder systemisch) sowie der Wirkungseintritt und die Wirkungsdauer steuern. Die Verabreichungsform (Applikationsform) ist zudem vom Zustand oder den Wünschen des Patienten und den äußeren Umständen abhängig, z. B. nimmt der Patient zu Hause ein Medikament oral (über den Mund) als Tablette ein, das ihm in der Klinik als Infusion gegeben wird.

Bei einer Infusion tropft das Arzneimittel langsam zusammen mit einer größeren Flüssigkeitsmenge in den Körper, meist in eine Vene (intravenös).

Bei einer Injektion (Spritze) wird ein Arzneimittel mit einer Spritze und einer Hohlnadel in Arterien, Venen oder andere Teile des Körpers gespritzt. Patienten übernehmen diese Aufgabe nur selten selbst (z. B. bei Diabetes). Injektionen erfolgen meist unter bzw. in die Haut (subkutan bzw. intrakutan) oder in den Muskel (intramuskulär). Selten kommen Spritzen ins Herz (intrakardial), in ein Gelenk (intraartikulär) oder in den Liquorraum (intrathekal) vor.


19.09.2008 | Von: gesundheit-heute.de; Dr. med. Arne Schäffler, Thilo Machotta


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